Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMMO CONCEPT BLUME GmbH

1. Zustandekommen des Vertrages
Durch die Erteilung des Auftrages an Immo Concept Blume erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag ist
nicht an eine bestimmte Form gebunden und kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit der Immo Concept Blume in Anspruch genommen wird.

2. Vertraulichkeit
Mitteilungen von Immo Concept Blume sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Immo Concept Blume zulässig. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen,
falls der Dritte den Vertrag abschließt.

3. Zwischenverkauf
Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch die Immo Concept Blume sowie dem Eigentümer sind vorbehalten.

4. Unrichtige Angaben, Haftung
Für unrichtige Angaben haftet Immo Concept Blume nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben
übernommen, da diese auf Informationen des Auftraggebers und/oder Auskunftsberechtigten beruhen.
Der Auftraggeber versichert, dass es sich bei seinen zur Verfügung gestellten Dokumenten und Fotos sowie Filmen um von ihm gefertigte handelt, die frei von Rechten Dritter sind. Sollten dennoch Rechte Dritter durch die Nutzung der Dokumente oder Fotos sowie Filme berührt oder verletzt werden, wird Immo Concept Blume von der Haftung freigestellt. Immo Concept Blume ist berechtigt, ihr zur Verfügung gestellte sowie selbst gefertigte Dokumente und Fotos sowie Filme für Werbezwecke zu nutzen. Insoweit tritt der Auftraggeber die Nutzungsrechte der von ihm gefertigten Dokumente, Fotos sowie Filme an Immo Concept Blume ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Käufer gegenüber diese Rechte der Immo Concept Blume weiterzugeben. Zu Werbezwecken darf Immo Concept Blume ebenfalls eine Referenzangabe des Vermarktungsobjektes samt Objektdaten, Adresse, Fotos, Filmen, etc. auf sämtlichen Werbekanälen (Print, Internet, Social Media, etc.) verwenden. Angebote der Immo Concept Blume sind freibleibend und unverbindlich.

5. Verjährung
Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

6. Tätigkeit und weitere Makler
Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich erlaubt. Zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes behält Immo Concept Blume sich das Recht vor, die Dienste einer anderen Maklerfirma oder anderer Kooperationspartner in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint.

7. Datenschutz und Geldwäsche

Immo Concept Blume wird die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, insbesondere über die Kaufinteressenten, vertraulich behandeln. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung und Bearbeitung der aus diesem Auftrag resultierenden Daten durch Immo Concept Blume einverstanden. Immo Concept Blume ist allerdings nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, vor Aufnahme seiner Maklertätigkeit die Identität des Kunden anhand von geeigneten Dokumenten (Personalausweis, Reisepass) zu prüfen und den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Hierzu kann dem Kunden ein Formblatt übermittelt werden, welches von diesem auszufüllen und Immo Concept Blume mit der Kopie des Ausweisdokuments zur Verfügung zu stellen ist.

8. Kenntnis
Wenn ein von Immo Concept Blume angebotenes Objekt dem Auftraggeber bereits als verkäuflich, vermiet- oder verpachtbar bekannt ist, so ist dies binnen 48 Stunden ab Angebotstellung mittels eingeschriebenen Brief oder in Schriftform an Immo Concept Blume unverzüglich mitzuteilen. Bei Zustandekommen eines Vertrages über das angebotene Objekt begründet ein Verstoß gegen diese Bestimmung die Provisionspflicht. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob beziehungsweise wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

9. Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruches
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Kauf-, Pacht- oder Mietvertrages wird die Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber beziehungsweise Provisionspflichtige in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen jährlich in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz. Die Provision wird mit dem Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
Der volle Provisionsanspruch entsteht, auch
a) wenn der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
b) wenn der Vertrag über ein anderes Objekt mit den von Immo Concept Blume vermittelten Vertragspartner zustande kommt,
c) wenn und soweit ein Vertrag über ein von Immo Concept Blume vermitteltes oder nachgewiesenes Geschäft durch in zeitlichem und wirtschaftlichem
Zusammenhang stehende Verträge erweitert oder ergänzt wird. Der Provisionsanspruch ist vom Ausmaß der Erweiterung oder Ergänzung abhängig. Die vorherige Zustimmung der Immo Concept Blume ist bei jeder Bekanntgabe der von ihr angebotenen Objekte bzw. der von ihr namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte notwendig und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, bleibt der Provisionsanspruch dem Auftraggeber gegenüber bestehen. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn das bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt, oder das Geschäft mit dem vermittelten Dritten deshalb nicht zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Auch wenn das angestrebte Rechtsgeschäft nicht zustande kommt, sind Aufwendungen der Immo Concept Blume, auf Grund von zusätzlichen Aufträgen, die ihm vom Auftraggeber erteilt werden, gesondert zu vergüten. Gibt der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer auf, zahlt er Immo Concept Blume die nachgewiesenen Kosten für Werbemaßnahmen, Exposés, Reisen, Postgebühren, Fotokopien, etc., mindestens jedoch in Höhe von 1.000,- Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gleiches gilt auch, wenn der Auftraggeber den Angebotspreis erhöht und es nicht zum Verkauf kommt. Der

Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung der Immo Concept Blume nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Auftragsumfang
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn Immo Concept Blume ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt wird und dieser vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung der Immo Concept Blume oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande kommt. Gleiches gilt für den Eigenverkauf durch den Auftraggeber.

11. Höhe der Provision
Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt bei Grundstücksverträgen 7,14 %, bei Gewerbemiete 3,57 Netto-Kaltmieten, bei Wohnraummiete 2,38 Netto-Kaltmieten, jeweils inklusive der derzeit geltenden Mehrwertsteuer. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

12. Schriftform
Mündlich getro
ffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Änderung der Schriftform hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 15.05.2023